Viele kleine Unternehmen erhalten “Droh-E-Mails”, die vor drastischen Konsequenzen durch das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) warnen und oft auf schnelle Verkäufe von teuren Lösungen abzielen.
Lassen Sie sich von solchen E-Mails nicht verunsichern!
Das Gesetz, das ab dem 28. Juni 2025 gilt, sieht für Kleinstunternehmen Ausnahmen von der vollen Pflicht zur Barrierefreiheit vor, insbesondere bei Dienstleistungen.
Wie wird ein “Kleinstunternehmen” definiert?
Als Kleinstunternehmen in Bezug auf das Barrierefreiheitsgesetz gelten Unternehmen mit:
- Weniger als 10 Mitarbeitern UND
- Einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro ODER einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Eur
Es ist zwar immer gut, seine Website für alle Internetnutzer gut zugänglich zu gestalten, doch besteht für viele kleine Betriebe kein Grund zur Panik oder zur sofortigen Ausgabe in überteuerte Barrierefreiheitslösungen, die teilweise auch dubios sind.
Informieren Sie sich stattdessen bei offiziellen Stellen und prüfen Sie genau, ob die beworbenen Maßnahmen für Ihr Unternehmen überhaupt relevant sind.
| Institution / Quelle | Beschreibung | Link |
|---|---|---|
| Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) | Zentrale Informationsseite des BMAS zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), inklusive Links zu Gesetzestexten und Verordnung. | BMAS Website |
| Bundesfachstelle Barrierefreiheit | Umfassende Informationen, FAQs und Beratungsangebote zum BFSG und zur allgemeinen Barrierefreiheit. Besonders empfehlenswert sind die FAQs zum BFSG. | Bundesfachstelle Website FAQs zum BFSG |
| Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) | Bietet Informationen und Hilfestellungen für Unternehmen zur Umsetzung des BFSG. | DIHK Website |
| Europäische Kommission – European Accessibility Act (EAA) | Die europäische Richtlinie, die dem deutschen BFSG zugrunde liegt. | Europäische Kommission EAA |
| Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) | Wichtige Grundlage für die technische Umsetzung von Barrierefreiheit im digitalen Bereich. | BITV 2.0 |
Nichtsdestotrotz…
Auch wenn keine volle Verpflichtung besteht, sind wir von MaiNetCare auch der Meinung, dass es sehr sinnvoll und empfehlenswert ist, grundlegende Maßnahmen zur Barrierefreiheit umzusetzen.
Ihre Website dient normalerweise dazu, Ihre Sichtbarkeit und somit Ihr Angebot an Produkten oder Dienstleistungen an die Frau bzw. an den Mann zu bringen. Warum wollen Sie potentiell Interessierte ausschließen, nur wegen irgendwelcher Animationen, schlechter Programmierung, unwägigen Navigationen oder schlimmen Farbgebungen?
Eine barrierefrei Website erhöht die Reichweite in Suchmaschinen, erhöht die Nutzerfreundlichkeit und stellt einen Wettbewerbsvorteil dar.
