23.05.2024

Website-Pflege

Juni 2025 wird sie Pflicht: die barrierefreie Webseite

Inhaltsverzeichnis

Juni 2025 markiert einen wichtigen Wendepunkt: Ab diesem Zeitpunkt wird die Barrierefreiheit für Websites und Apps gesetzlich verpflichtend durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dies ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass jeder, unabhängig von seinen körperlichen Fähigkeiten, das Internet vollständig nutzen kann.

Was bedeutet „barrierefreie Webseite“?

Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es allen Nutzern, inklusive Menschen mit Behinderungen, älteren Personen und anderen Benutzergruppen, Zugang zu finden, Inhalte zu nutzen und zu verstehen. Eine solche Webseite ist mit einer Vielzahl von Geräten kompatibel, einschließlich technischer Hilfsmittel, die es beispielsweise ermöglichen, Texte vorlesen zu lassen.

Essentielle Elemente einer barrierefreien Webseite:

  • Klarer, standardkonformer HTML-Code: Dieser sorgt für eine strukturierte Inhaltsdarstellung, die eine eindeutige Hierarchie und Bedeutung der Informationen gewährleistet. – Beispiel: Verwenden von semantischen HTML-Tags wie `<header>`, `<nav>`, `<main>`, und `<footer>` zur Strukturierung der Seite.
  • Übersichtliche Gliederung: Eine logische Strukturierung der Webseite erleichtert die Orientierung. – Beispiel: Verwenden von Überschriftenhierarchien (H1 bis H6) zur Strukturierung des Inhalts.
  • Angepasste Kontraste und Schriftgrößen: Diese sollten so gestaltet sein, dass sie auch für Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen gut wahrnehmbar sind. – Beispiel: Sicherstellen eines ausreichenden Kontrasts zwischen Text und Hintergrund sowie das Anbieten von Optionen zur Anpassung der Schriftgröße.
  • Alternative Texte für Medien:  – Beispiel: Bilder, Videos und andere Medien sollten aussagekräftige Beschreibungen enthalten, die von Screenreadern gelesen werden können.
  • Klare Kennzeichnung interaktiver Elemente: Elemente wie Formulare sollten visuell deutlich erkennbar und über verschiedene Bedienmethoden zugänglich sein. – Beispiel: Deutliche Beschriftungen und sichtbare Umrandungen für alle Formulareingaben und Schaltflächen helfen der Nutzerin/dem Nutzer leicht zu erkennen, wo sie ihre Informationen eingeben müssen und welche Aktionen sie ausführen können. Eingabefelder sollten außerdem über mehrere Wege anwählbar sein, auch mit dem tabulator-tab.

Wer muss die Änderungen umsetzen?

Diese Regelung betrifft fast alle, die online Handel betreiben oder Dienstleistungen anbieten. Selbst wenn Sie hauptsächlich lokale Geschäfte betreiben, unterliegen Sie der Pflicht zur Barrierefreiheit, wenn Sie elektronische Dienstleistungen wie Online-Formulare oder Buchungskalender anbieten.

Vorbereitungen treffen

Sie können selbst online testen, welchen Stand Ihre Webseite aktuell hat. Für die einzelnen Anforderungen wie Farbe/Kontrast, Tastaturbedienbarkeit oder Kompatibilität mit technischen Hilfsmitteln gibt es Online-Tools zur Überprüfung.

Auf der Webseite von “Aktion Mensch” finden Sie einige Testmöglichkeiten zusammengefasst:

https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/wie-barrierefrei-ist-meine-website-test

Anhand der verschiedenen Selbsttests können Sie die einzelnen Kriterien anpassen, um Schritt für Schritt eine barrierefreie Webseite zu erreichen. Falls Sie die Umgestaltung gerne in professionelle Hände geben möchten: Wir, die MaiNetCare – Familie, helfen Ihnen gerne dabei!

Zusammenfassung

  • ab 28.6.2025 ist die barrierefreie Webseite Pflicht, https://bfsg-gesetz.de/
  • Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sollen Ihre Homepage erfassen können
  • die Website muss mit verschiedenen Geräten und technischen Hilfsmitteln zugänglich sein
  •  die Regelung gilt für alle Online-Shops und für alle, die “Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr” anbieten
  • ausgenommen sind Kleinunternehmer